Kaminkehrerfachbetrieb Roland Lottes
Energieberater (HWK) + Q - Fachkraft für Rauchwarnmelder
Benötigen Sie einen Energieausweis ?
Bei uns erhalten Sie den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis !
Was man über den Energieausweis wissen sollte erfahren Sie hier.
Als eingetragener Aussteller mit Gütesiegel bei der dena ( Deutsche Energieagentur ) sind wir nach § 21 der EneV berechtigt für Ihr Wohngebäude einen Energieausweis zu erstellen. Lassen Sie sich von uns beraten !
Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Energieausweispflicht nach der EnEV ( Energieeinsparverordnung )
- bei Verkauf von Wohnungen/Gebäuden
- bei Vermietung/Verpachtung von Wohnungen/Gebäuden
- bei Leasing von Wohnungen/Gebäuden
seit 01. 07. 2008 für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965
seit 01. 01. 2009 für Wohngebäude aller Baujahre
seit 01. 07. 2009 für alle Nichtwohngebäude
Beim Bedarfsausweis werden die Angaben zu den Energieverbrauchswerten von Wohngebäuden ausgewiesen, die auf der Grundlage der fachmännischen Analyse von Bausubstanz, Heizungs- und Klimaanlagen ermittelt werden.
Anmerkung: genauer Ausweis, bietet viele Vorteile und Verbesserungsvorschläge.
Der Verbrauchsausweis beruht lediglich auf der Analyse der Energieverbrauchswerte aufgrund von Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und kann nur noch für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten ausgestellt werden, die den Standart der Wärmeschutzverordnung 1978 erfüllen.
Anmerkung: günstiger, ungenauer Ausweis, da das Nutzerverhalten ausschlaggebend ist.
Beide Ausweise haben nach Ausstellung eine Gültigkeit von 10 Jahren !
Nutzen Sie das Erfassungsformular für den
Verbrauchsausweis - Online ( ab 75,-- Euro + Mwst. ) >>>>>>>>>>>>>
Bedarfsausweis | Gebühr nach Zeitaufwand mit Datenaufnahme vor Ort | ab 250 Euro ( + Mwst. ) |
Verbrauchsausweis | mit Datenaufnahme vor Ort | ab 100 Euro ( + Mwst. ) |
Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
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